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Schulvertrag


Präambel


Wir alle, Schüler, Eltern und Lehrer haben uns ganz bewusst für die Freiherr-vom-Stein Realschule entschieden.

Wir sind überzeugt, dass unsere Schule es schafft, Schüler auf das Leben, den Beruf und auf einen guten Schulabschluss vorzubereiten.

Wir wissen, dass jeder von uns seinen eigenen, persönlichen Beitrag durch Leistung, Fairness, Vertrauen und vor allem Respekt und Anerkennung füreinander erbringen muss, damit wir uns alle wohl fühlen können. Dazu verpflichten wir uns gerne im nachfolgenden Schulvertrag.



Ich, als Schülerin/Schüler, verpflichte mich:
  1. respektvoll, freundlich und höflich mit Mitschülern, Lehrern und allen anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft umzugehen.

  2. mich so zu verhalten, dass in Klasse und Schule angstfrei gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.

  3. zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht.

  4. im Unterricht aktiv mitzuarbeiten und Störungen zu unterlassen.

  5. alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben pünktlich, ordentlich und vollständig zu erledigen.

  6. alle für den Unterricht notwendigen Materialien in die Schule mitzubringen.

  7. das Eigentum anderer, das Schuleigentum und die Unterrichtsmaterialien gut zu behandeln.

  8. einen zügigen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen.

  9. Leistungsansprüche ernst zu nehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten meine Leistungen zu steigern.

  10. Kritik zu akzeptieren und so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht herabge-würdigt oder verletzt wird.

  11. auftretende Konflikte gewaltfrei zu lösen und unterschiedliche Standpunkte/Sichtweisen zu respektieren.

  12. Anweisungen der Lehrer zu befolgen, Beschlüsse der Mitwirkungsgremien (SV etc.) mitzutragen und die Schulordnung einzuhalten.

  13. versäumten Unterrichtsstoff unverzüglich eigenständig nachzuarbeiten.

  14. in der Schule nur deutsch zu sprechen.


Wir, als Lehrerinnen/Lehrer, verpflichten uns:
  1. uns so zu verhalten, dass in der Schule und Klasse in gegenseitigem Respekt gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.

  2. entsprechend den vorgegebenen Leistungszielen fachlich und pädagogisch kompetent den Unterricht zu erteilen.

  3. uns im Umgang mit Schülerinnen und Schülern tolerant und gerecht zu verhalten und ein angemessenes Miteinander innerhalb der Schülerschaft und zwischen Lehrern und Schülern zu fördern.

  4. gute Leistungen zu loben und besonderen Einsatz deutlich anzuerkennen.

  5. leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und leistungsstarke zu fördern.

  6. zu Fairness und Transparenz in unseren Beurteilungen.

  7. die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zeitnah und angemessen auf Auffälligkeiten in Lern- und Sozialverhalten aufmerksam zu machen und gegebenenfalls zu beraten.

  8. berechtigte Kritik zu akzeptieren und selbst so zu äußern, dass das Gegen-über nicht herabgewürdigt wird.

  9. Kritikfähigkeit und eigenständige Meinungsbildung der Schülerinnen und Schüler im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Gespräch zu fördern.

  10. aktiv im Sinne des Kindes mit den Erziehungsberechtigten und innerhalb des Kollegiums zu kooperieren.

  11. gemeinsam beschlossene Entscheidungen und Beschlüsse mitzutragen.



Ich, als Erziehungsberechtigte/r, verpflichte mich:
  1. meinen (unseren) gesetzlichen und naturgemäßen Erziehungsauftrag bewusst und konsequent wahrzunehmen.

  2. mein Kind nach Kräften zu fördern und zu unterstützen, damit es den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Das heißt auch, für gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf und Entspannung, einen angemessenen Arbeitsplatz und einen verantwortbaren Medienkonsum zu sorgen.

  3. grundlegende Fähigkeiten (Grundrechenarten, Lesen usw.) zu fördern und im Bedarfsfall auch zu üben.

  4. den Schulalltag meines Kindes interessiert zu begleiten und darauf zu achten, dass alle für den Unterricht notwendigen Materialien mitgebracht und alle Auf-gaben pünktlich, ordentlich und vollständig erledigt werden.

  5. meinem Kind Verständnis und Hilfe entgegen zu bringen, auch bei Problemen und schlechten Leistungen.

  6. erreichbar zu sein, um im Falle von Krankheit, disziplinarischen oder anderen schulischen Schwierigkeiten zum Wohl meines Kindes schnell handeln zu können.

  7. die Schule im Falle von Krankheit oder Beurlaubung rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Belege darüber der Schule einzureichen.

  8. an Veranstaltungen und Kontaktangeboten (wie z.B. Elternabenden, Sprechtagen, Festen usw.) der Schule im Rahmen meiner Möglichkeiten teilzunehmen.

  9. zum Wohle meines Kindes mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammenzuarbeiten.

  10. Kritik anzunehmen und selbst so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht herabgewürdigt oder verletzt wird.

  11. darauf hinzuwirken, dass mein Kind die Regeln der Schule achtet und einhält.

  12. meinem Kind den Zugang zur deutschen Sprache zu ermöglichen.


Schulvertrag als PDF